Herb
20. Oktober 2015
„Herbe“ Schaumweine dürfen einen Restzuckergehalt von bis zu 15 g/l aufweisen und werden auch als „brut“ bezeichnet. Schaumweine dieser Geschmacksrichtung sind für ihre herbe Perlage und ihre spritzige Frucht bekannt.
Als „herb“ werden zudem sehr trockene, säurebetonte Weißweine oder tanninbetonte, adstringierende Rotweine bezeichnet. Im Gegensatz zu trockenen, halbtrockenen und süßen Weinen lässt sich beim Rotwein dadurch aber kein Rückschluss auf den Restzuckergehalt treffen.