EU-Qualitätssystem (2009)
31. August 2018
Im August 2009 ist das Qualitätssystem für Weine durch die EU-Weinmarktordnung neu geregelt und vereinheitlicht worden. Seitdem wird die Weinhierarchie durch ein herkunftsbezogenes Qualitätssystem geregelt. Folglich gibt es nach der EU-Weingesetz grundsätzlich zwei Herkunftsbezeichnungen: Weine mit Herkunftsangabe und Weine ohne Herkunftsangabe.
Weine mit Herkunftsangabe können wiederum in zwei Qualitätsstufen unterteilt werden:
- Wein mit geschützter Ursprungsangabe (Prädikats- und Qualitätswein):
Ein Wein der höchsten Qualitätsstufe, für den allerdings auch die anspruchsvollsten Produktionsbedingungen gelten. Ein Wein dieser Qualitätsstufe sollte zu 100 % aus dem genannten Weingebiet stammen, bezogen auf Anbau, Weiterverarbeitung und den anderen Produktionsschritten.
- Wein mit geschützter geografischer Angabe (Landwein):
Ein Wein der zweithöchsten Qualitätsstufe, der durch weniger strenge Qualitätsvorgaben als Weine mit geschützter Ursprungsangabe gebunden ist. Ein Wein dieser Güteklasse sollte einen gebietstypischen Charakter aufweisen und aus Weintrauben eben jener Region stammen.
Weine ohne Herkunftsangabe (Wein, früher Tafelwein) entsprechen der einfachsten Qualitätsstufe. Diese Weine genießen den größten Freiraum in Bezug auf ihre Produktionsbestimmungen. Sie müssen ausschließlich aus heimischen Rebsorten bestehen und können verschnitten und angereichert werden. Neben der Angabe des Erzeugerlandes dürfen auf dem Etikett höchstens der Jahrgang und/oder die Rebsorte angegeben werden.