Erstes Gewächs
20. Oktober 2015
„Erstes Gewächs“ ist ein besonderes Qualitätsprädikat im Rheingau, das es ausschließlich für die Rebsorten Riesling und Spätburgunder gibt. Zum Erhalt der Klassifizierung müssen jedoch sehr strenge Auflagen erfüllt werden. So darf der Wein erst nach 12-monatiger Lagerung auf den Markt gebracht werden und muss eine trockene Geschmacksrichtung aufweisen.