Weinglossar
Dieses Glossar wird ständig erweitert. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Falls Sie einen Begriff vermissen oder eine Frage haben, senden Sie uns bitte eine Mail an m.kindt@dlg.org.
Anreichern (Aufbessern)
„Anreichern“ meint das Zugeben von Zucker oder Mostkonzentrat vor der Gärung, um den erwarteten Alkoholgehalt zu erhöhen. Dies ist aber nicht bei jedem Wein erlaubt. In Europa ist das Anreichern nach Klimazonen geregelt. In der Klimazone A für den Weinbau, zu der die meisten deutschen Anbaugebiete gehören, darf der Alkoholgehalt um max. 3,5% erhöht werden, wenn der Most einen potenziellen Alkohol von mindestens 5% hat.