Weinglossar
Dieses Glossar wird ständig erweitert. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Falls Sie einen Begriff vermissen oder eine Frage haben, senden Sie uns bitte eine Mail an m.kindt@dlg.org.
AOP
Das Kürzel AOP findet sich seit der EU-Weinmarktordnung 2009 auf französischen Weinen der höchsten Qualitätsstufe. AOP steht für „Appellation d’Origine Protégée“, zu deutsch „geschützte Ursprungsbezeichnung“. Die Produktionsschritte der AOP-Weine werden streng überwacht und geprüft. Anbau und Herstellung erfolgen auf traditionelle Weise in einem bestimmten Anbaugebiet Frankreichs, einer Appellation.
Vor der Vereinheitlichung der Herkunftsbezeichnungen im Rahmen der EU-Weinmarktordnung wurde anstatt AOP die Bezeichnung AOC („Appellation d’Origine Contrôlée“) genutzt. Siehe auch Weinkategorien in Frankreich.