Weinglossar
Dieses Glossar wird ständig erweitert. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Falls Sie einen Begriff vermissen oder eine Frage haben, senden Sie uns bitte eine Mail an m.kindt@dlg.org.
Banderole
Die für amtliche Kontrollen verpflichtende Kennzeichnung österreichischer Qualitäts- und Prädikatsweine zur Feststellung der erzeugten Weinmenge. Die Banderole darf nicht für Tafelwein, Landwein, Perlwein, Schaumwein, aromatisierte Weine, Obstwein und Traubenmost verwendet werden. Es sind verschiedene Arten zulässig: in runder Form (die oben in die Flaschenkapsel eingedruckt wird) oder als Band. Die Banderole muss über dem Flaschenverschluss so angebracht werden, dass sie beim Öffnen der Flasche zerstört wird.
Barrique
Eichenholzfass zur Lagerung von Wein mit einem Inhalt von 225 Litern. Beliebte Verwendung für tannin- und extraktreiche Rotweine. Die Weine erhalten zusätzliche Stoffe aus dem Holz (je nach Lagerdauer), wodurch ihr Aroma vielseitiger wird. Der Begriff „Barriquewein“ gilt auch, wenn der Wein seine Note durch eingerührte Holzstücke (sogenannte „Chips“) erhält.
Barrique-Ausbau
Bei der Lagerung von Wein in Barriquefässern erfolgt ein Aromatisieren des Weines, da zusätzliche Stoffe in den Wein gelangen. Abhängig von der Holzart und Dauer der Lagerung entstehen verschiedene Nuancen wie Karamell, Kaffee und Toastbrot. In Frankreich wird diese Form der Lagerung seit ca. 300 Jahren durchgeführt. Ein Fass verliert bereits durch einmalige Verwendung bis zu 85 % seiner Aromen. Daher kann ein Barriquefass nur zwei- bis dreimal genutzt werden, was die Weinherstellung stark verteuert.