Weinglossar
Dieses Glossar wird ständig erweitert. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Falls Sie einen Begriff vermissen oder eine Frage haben, senden Sie uns bitte eine Mail an m.kindt@dlg.org.
DOC und DOCG
DOC und DOCG sind Herkunftsbezeichnungen für Weine aus Italien. DOC ist dabei die Abkürzung für „Denominazione di origine controllata“ (dt. „kontrollierte Ursprungsbezeichnung“) und in etwa auf einer Stufe stehend mit den Kennzeichnungen Q. b. A. in Deutschland (Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete), AOC in Frankreich (Appellation d’Origine Contrôlée) oder DAC (Districtus Austriae Controllatus) in Österreich.
DOCG steht für „Denominazione di Origine Controllata e Garantita“ (dt. „kontrollierter und garantierter Ursprung“), ist eine Steigerung der Herkunftsangabe DOC und stellt somit die höchste italienische Güteklasse dar.
Seit der EU-Weinmarktordnung aus dem Jahr 2009 gelten neu definierte, einheitliche Qualitätsstandards. Die Kürzel DOC und DOCG sind nun unter der Bezeichnung DOP („Denominazione di origine protetta„, dt. „geschützte Ursprungsbezeichnung“) zusammengefasst. Die traditionellen Kennzeichnungen sind trotzdem noch zulässig und oft auf Weinetiketten anzutreffen.