Weinglossar
Dieses Glossar wird ständig erweitert. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Falls Sie einen Begriff vermissen oder eine Frage haben, senden Sie uns bitte eine Mail an m.kindt@dlg.org.
DOP
DOP ist seit der EU-Weinmarktordnung von 2009 eine Herkunftsbezeichnung für italienische und spanische Weine. In der italienischen Weinherstellung steht die Abkürzung für „Denominazione di origine protetta“ und bei spanischen Weinen für „Denominación de Origen Protegida“. Übersetzt bedeutet DOP in beiden Fällen „geschützte Ursprungsbezeichnung“ und kennzeichnet die höchste Qualitätsstufe von Weinen mit kontrollierter Herkunft. Einzuordnen ist dies etwa auf einer Stufe mit dem deutschen Prädikatswein oder der „Appellation d’Origine Protégée“ (AOP) in Frankreich.
Für die Angabe DOP wurden vor 2009 in Italien die Güteklassen DOC und DOCG verwendet, in Spanien waren DOCa und DO als Herkunftsbezeichnungen verbreitet.
Doppel-Magnum
Dies ist eine Dreiliterflasche. Siehe auch unter Magnum.
Doppelstückfass
Das Doppelstückfass misst 2400 Liter und wird traditionell an der Mosel, im Rheingau, der Pfalz und Rheinhessen verwendet. Siehe auch Fass.