Weinglossar

Dieses Glossar wird ständig erweitert. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Falls Sie einen Begriff vermissen oder eine Frage haben, senden Sie uns bitte eine Mail an m.kindt@dlg.org.

Halbtrocken

Halbtrockener Wein darf grundsätzlich maximal 12 Gramm unvergorenen Zucker je Liter enthalten. Dieser Wert kann sich auf 18 g/l erhöhen, wenn die Gesamtsäure 10 g/l niedriger ist als der Restzuckergehalt. Halbtrockene Weine sind für ihre Spritzigkeit und Säurebetonung bekannt.
Die Geschmacksrichtung „halbtrocken“ bei Schaumweinen unterscheidet sich davon. Halbtrockene Schaumweine dürfen immerhin Restzucker von 32 bis 50 g/l enthalten. Sie werden aufgrund der Perlage trotzdem als trockener wahrgenommen als ihre Weinverwandeten.

Haltbarkeit

Je nach Qualitätsgüte und Vinifizierung können Weine jahrelang gelagert werden. Im hohen Prädikatsbereich bis zu 20 Jahren und länger. Die ungefähre Haltbarkeit ist beim Winzer zu erfragen, setzt jedoch eine optimale Lagerung voraus und ist von Faktoren wie zum Beispiel der Rebsorte, Alkohol- und Säuregehalt abhängig.