Weinglossar
Dieses Glossar wird ständig erweitert. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Falls Sie einen Begriff vermissen oder eine Frage haben, senden Sie uns bitte eine Mail an m.kindt@dlg.org.
Heckerwirtschaft
Bezeichnung für Straußwirtschaft in Franken.
Hefe
Hefen sind Mikroorganismen, die den Traubensaft zum Gären bringen. Es gibt natürlich vorkommende Hefestämme, die auf der Traubenoberfläche entstehen, sich aber aus verschiedenen Hefearten mit Eigenheiten zusammensetzen, die mit den Inhaltsstoffen des Mostes unterschiedlich reagieren und zu unvorhergesehenen Ergebnissen führen können – auch das Entstehen von Weinfehlern ist dadurch möglich.
Um eine gezielte Gärung zu initiieren und ein gewünschtes Ergebnis zu erlangen, werden der Maische bzw. dem Most daher oft Reinzuchthefen (Kulturhefe) zugefügt. Reinzuchthefen bestehen aus einer Hefeart, die für einen bestimmten Zweck gezüchtet wurde. Sie unterscheiden sich dabei zum Beispiel in Bezug auf den Gärverlauf, den Temperaturbereich, die Alkoholtoleranz sowie die geförderte Farbe, Aromen und Neigung zur Perlage.
Nach der Gärung setzt sich die absterbende Hefe auf dem Boden des Fasses ab (Geläger).
Hefeabstich /-abzug
Das Abziehen des geklärten Weines aus einem Fass, um den Wein von Trubstoffen (Geläger) zu befreien. Dies ist besonders bei kleinen Fässern (Barrique) notwendig und sehr arbeitsintensiv.
Hefebrand
Hefebrand ist ein Schnaps, der aus dem Geläger gewonnen wird, den Heferückständen aus gegorenem Wein. Der Alkoholgehalt liegt dabei zwischen 38 und 86 % Vol. Es ist per Gesetz vorgeschrieben, dass Hefebrand nur aus Frucht- oder Weintrub (Geläger) hergestellt werden darf. Auf die Qualität des Brandes wirken sich die Traubensorte, die Weinqualität oder auch die Frische des Gelägers aus.
Hektar (ha)
Flächenmaß, wobei ein Hektar 10.000 m² entspricht. In Tonnen pro Hektar oder Hektoliter pro Hektar (hl/ha) wird der Ertrag im Weinbau angegeben.
Hektarertrag
Siehe Ertrag.
Hektoliter
Maßeinheit für Volumen. 1 Hektoliter (hl) = 100 Liter.
Herb
„Herbe“ Schaumweine dürfen einen Restzuckergehalt von bis zu 15 g/l aufweisen und werden auch als „brut“ bezeichnet. Schaumweine dieser Geschmacksrichtung sind für ihre herbe Perlage und ihre spritzige Frucht bekannt.
Als „herb“ werden zudem sehr trockene, säurebetonte Weißweine oder tanninbetonte, adstringierende Rotweine bezeichnet. Im Gegensatz zu trockenen, halbtrockenen und süßen Weinen lässt sich beim Rotwein dadurch aber kein Rückschluss auf den Restzuckergehalt treffen.
Herbizide
Chemische Mittel zur Bekämpfung von Unkraut.
Herkunft
Die Herkunft eines Weines ist der kontrollierte geographische Ursprung der Trauben, aus denen der Wein gekeltert wurde. Daher muss jeder Wein zur Erkennung seiner Herkunft auf dem Etikett eine geographische Bezeichnung tragen. Die Herkunftsbezeichnung praktizierten bereits die Römer und Griechen, die dies auf den Amphoren angaben. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist „kontrolliert“, denn damit wird ausgedrückt, dass die entsprechenden weingesetzlichen Vorgaben auch regelmäßig streng geprüft werden – zum Schutz vor Fälschungen.
Seit 2009 hat die EU die Herkunftsbezeichnung für Wein neu geregelt. Siehe auch EU-Qualitätssystem (2009).