Weinglossar

Dieses Glossar wird ständig erweitert. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Falls Sie einen Begriff vermissen oder eine Frage haben, senden Sie uns bitte eine Mail an m.kindt@dlg.org.

Herb

„Herbe“ Schaumweine dürfen einen Restzuckergehalt von bis zu 15 g/l aufweisen und werden auch als „brut“ bezeichnet. Schaumweine dieser Geschmacksrichtung sind für ihre herbe Perlage und ihre spritzige Frucht bekannt.
Als „herb“ werden zudem sehr trockene, säurebetonte Weißweine oder tanninbetonte, adstringierende Rotweine bezeichnet. Im Gegensatz zu trockenen, halbtrockenen und süßen Weinen lässt sich beim Rotwein dadurch aber kein Rückschluss auf den Restzuckergehalt treffen.

Herbizide

Chemische Mittel zur Bekämpfung von Unkraut.

Herkunft

Die Herkunft eines Weines ist der kontrollierte geographische Ursprung der Trauben, aus denen der Wein gekeltert wurde. Daher muss jeder Wein zur Erkennung seiner Herkunft auf dem Etikett eine geographische Bezeichnung tragen. Die Herkunftsbezeichnung praktizierten bereits die Römer und Griechen, die dies auf den Amphoren angaben. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist „kontrolliert“, denn damit wird ausgedrückt, dass die entsprechenden weingesetzlichen Vorgaben auch regelmäßig streng geprüft werden – zum Schutz vor Fälschungen.
Seit 2009 hat die EU die Herkunftsbezeichnung für Wein neu geregelt. Siehe auch EU-Qualitätssystem (2009).