Weinglossar

Dieses Glossar wird ständig erweitert. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Falls Sie einen Begriff vermissen oder eine Frage haben, senden Sie uns bitte eine Mail an m.kindt@dlg.org.

Hybride

Bedeutet „aus zweierlei Herkunft“ und ist die Nachkommenschaft zweier verschiedener Rebenspezies, die durch interspezifische Kreuzung entstanden ist. Eine Kreuzung zwischen zwei Sorten derselben Spezies gilt nicht als Hybrid. Hybriden sind nach EU-Regeln für die Qualitätsweinproduktion nicht zugelassen.