Weinglossar
Dieses Glossar wird ständig erweitert. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Falls Sie einen Begriff vermissen oder eine Frage haben, senden Sie uns bitte eine Mail an m.kindt@dlg.org.
Kabinett
Die Qualitätsstufen von Qualitätsweinen mit Prädikat beginnen in Deutschland mit dem Kabinett, der trocken oder restsüß sein kann. Voraussetzung für die Vergabe des Prädikats Kabinett ist das Tragen einer Amtlichen Prüfnummer, das Erreichen von mindestens 1,5 Punkten bei der sensorischen Prüfung (Fünf-Punkte-System) und das Erfüllen bestimmter gesetzlicher Vorgaben:
- Die verwendeten Trauben müssen bei einem Kabinett ausschließlich aus Rebsorten der Art „vitis vinifera“ sein, aus einem einzigen Bereich geerntet und grundsätzlich in dem bestimmten Anbaugebiet zu Qualitätswein mit Prädikat verarbeitet werden, zu dem der Bereich gehört.
- Das Mostgewicht muss mindestens 73 °Oechsle betragen. Das Anbaugebiet Baden bildet dabei eine Ausnahme. Hier muss ein Kabinett-Wein 76 bis 85 °Oechsle aufweisen.
- Der Alkoholgehalt ist bei einem Kabinett vergleichsweise gering, muss aber mindestens 9 Vol. % betragen. Qualitätsweine mit dem Prädikat „Kabinett“ dürfen zur Alkoholerhöhung nicht angereichert werden.
Kalk
Das Aroma eines Weines ist spürbar von der Beschaffenheit des jeweiligen Bodens abhängig. Kalkböden wirken besonders positiv auf die Aromabildung des Weines. So erstaunt es nicht, dass viele Weinbergsböden sich durch einen sehr hohen Kalkgehalt (bis zu 60 %) auszeichnen.
Kaloriengehalt
Der Mensch benötigt bei leichter Arbeit täglich rund 2.500 kcal und bei schwerer Arbeit um die 4.000 kcal. Wein hat mit durchschnittlich 700 kcal pro Liter einen relativ hohen Kalorienanteil, wobei Rotwein etwas mehr Kalorien hat als Weißwein, was auf den höheren Alkoholgehalt zurückzuführen ist. Die Kalorienmenge von einem Liter Wein entspricht in etwa den folgenden Nahrungsmitteln: 1 l Vollmilch, 10 Eiern, 100 g Butter, 0,8 kg Kartoffeln oder drei Brötchen mit 50 g Leberkäse.
Kaltvergärung
Eine Gärung, die im Bereich zwischen 12 und 15 °C, gelegentlich auch bei 10 °C und knapp darunter, durchgeführt wird, um höhere Alkoholgehalte, fruchtige, bukett- und aromareiche Weine zu erhalten sowie das Auftreten von Fehltönen durch Bakterien zu vermeiden. Bei der Kaltvergärung arbeiten und vermehren sich die Hefen nur langsam, daher dauert auch der Gärprozess dementsprechend lange. Für diese Methode eigenen sich nur bestimmte Hefestämme, die bei niedrigen Temperaturen arbeiten.
Kamm
Bezeichnung für das Stielgerüst der Rebe, auch Rappen genannt, auf dem die Blüten und später die Beeren der Weinrebe sitzen.
Kapsel
Eine Folie aus Stanniol (Lat. für Zinn) oder Kunststoff, die den Flaschenkopf und -hals eng umschließt. Diese hat nicht nur einen dekorativen Zweck, sondern schützt den Korken auch vor dem Austrocknen, vor Fremdgerüchen sowie vor den Larven der Korkmotte. Auf der Kapsel findet sich meist bereits ein Hinweis auf den Wein oder den Weinproduzenten. Kapseln aus Blei oder Bleilegierungen sind in der EU nicht zulässig, sind aber noch bei älteren Weinen vorzufinden.
Kunststoffkapseln sind für Weinhersteller die günstigste Kapselvariante. Kapseln aus Zinn sind kostspieliger, aber auch hochwertiger und umweltfreundlicher, da sie zu fast 100 % recyclebar sind.
Kapselabschneider
Ein Kapselabschneider ist ein kleines Messer oder eine runde Klinge zum Entfernen der Kapseln, die sich auf so mancher Weinflasche befinden. Bei Kellnermessern ist ein kleines Kapselmesser schon integriert.
Karaffe
Karaffen werden schon seit dem 18. Jahrhundert zum Servieren genutzt. Die Form orientierte sich jedoch ausschließlich an ästhetischen Gesichtspunkten, sie waren oftmals undurchsichtig. Die Form heutiger Karaffen gründet auf ihrer Funktion. Idealerweise sollte eine Weinkaraffe bauchig sein, mit einem engen Hals und das doppelte Volumen der zu dekantierenden Flasche aufweisen. Siehe dazu auch Dekantieren.
Karbonisierung
Siehe Imprägnierverfahren.
Katasterlage
Seit 2014 die Katasterlage die kleinste, definierbare Weinbauflächeneinheit in Deutschland. Diese können auch lagenübergreifend sein und dienen, sofern sie offiziell anerkannt sind, einer noch engeren Bestimmung der Herkunft eines Weines. Die nächstgrößere Einheit ist die Einzellage. Siehe auch Lage.