Weinglossar
Dieses Glossar wird ständig erweitert. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Falls Sie einen Begriff vermissen oder eine Frage haben, senden Sie uns bitte eine Mail an m.kindt@dlg.org.
Korkgeschmack
Ein schwerer Wein-Fehler, auch Korker oder Korkschmecker genannt, der leider immer wieder auftritt. Der Wein besitzt einen muffigen („Kartoffelkeller“), modrigen, chemischen Geruch nach nassem, faulendem Holz. Der Geschmack ist unangenehm bitter und adstringierend mit einem lang andauernden, unangenehmen Abgang. Bei höheren Wein-Temperaturen tritt dieser Fehler stärker hervor. Die chemischen Stoffe, die den Fehler auslösen, gelangen vom befallenen Korken in den Wein. Ein „versteckter“ Kork macht sich dadurch als erstes bemerkbar, dass die Frucht des Weines verloren geht.
Korkschmecker
Der Korkschmecker ist ein Weinfehler. Siehe dazu Korkgeschmack.
Körper
Zusammenfassender und wertfreier Geschmacks-Begriff für den Alkohol-Gehalt und den Gesamt-Extrakt eines Weines, auch als Bouquet bezeichnet. Siehe auch Körperreich.
Körperreich
Begriff für einen gehaltvollen Wein, der einen hohen Alkohol-Gehalt (ab etwa 12 % vol) und großen Anteil an Gesamt-Extrakt hat.
Koscherer Wein
Der Wein-Genuss spielt im jüdischen Leben bei allen Festen eine bedeutende, rituelle Rolle. So muss der Wein nach genauen Vorschriften erzeugt werden:
Die Trauben werden erst ab dem 4. Jahr nach dem Pflanzen der Rebstöcke geerntet. Es gibt eine Zweimonatsfrist vor der Ernte, während der nicht mehr organisch gedüngt werden darf. Alle Geräte, die zur Ernte oder Verarbeitung der Trauben dienen sollen, werden ebenso wie sowie das Silo unter der Aufsicht von Rabbinern gesäubert. Enzyme und Bakterien dürfen nicht zugefügt werden. Nur die auf der Schale befindlichen Bakterien bringen die Fermentation in Gang. Bestimmte Schönungsmittel sind beim Vinifizieren nicht erlaubt. Flaschen dürfen nicht mehrmals gefüllt werden. Im 7. Jahr (Schabbatjahr) werden keine Trauben geerntet, da die Rebstöcke sich dann organisch regenerieren sollen. Ein Prozent der Weinerzeugung wird zugunsten der Armen abgegeben und darf nicht zum Verkauf kommen. Alle Arbeitsgänge müssen in Übereinstimmung mit den Geboten der Halacha (jüd. Religionsgesetz) ausgeführt werden, wie unter anderem keine Arbeit am Schabbat oder das Verbot von anderen Pflanzen im Weinberg (Verbot der Mischkulturen). Seit 1996 gibt es auch deutschen koscheren Wein „Nagila“. Ein Rotwein (Dornfelder) und ein Weißwein (Rivaner) beim Weingut Herbert Schenkel in Schwabenheim, Rheinhessen