Weinglossar
Dieses Glossar wird ständig erweitert. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Falls Sie einen Begriff vermissen oder eine Frage haben, senden Sie uns bitte eine Mail an m.kindt@dlg.org.
Q.b.A.
Abkürzung für Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (QbA). Ein Q.b.A.-Wein muss zu 100% aus einem der 13 deutschen Anbaugebiete stammen. Er darf (im Gegensatz zu Qualitätsweinen mit Prädikat) verbessert werden.
Qualitätsschaumwein
Geschützte Bezeichnung für einen Schaumwein in Deutschland, der nach bestimmten Qualitäts-Kriterien (mithilfe einer zweiten Gärung) hergestellt wurde. Qualitätsschaumweine darf als Sekt bezeichnet werden.
Qualitätsstufe
Seit 1971 sind die Deutschen Weine per Gesetz in Klassen und Qualitätsstufen gegliedert. Je nach Voraussetzung und Beschaffenheit der Weine, werden diese gegliedert in: Tafelwein, Landwein, Qualitätswein b.A. (Q.b.A.) und Qualitätswein mit Prädikat, wobei folgende Prädikate vergeben werden: Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eisweine. Siehe auch EU-Qualitätssystem (2009).
Qualitätswein
Amtlich geprüfter Wein mit Herkunftsbezeichnung. Untergliedert in Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete (QbA) und Qualitätsweine mit Prädikat . Diese Weine sind auf dem Etikett benannt und mit einer amtlichen Prüfnummer, der A.P.-Nummer gekennzeichnet (seihe auch Qualitätsstufe).