Weinglossar
Dieses Glossar wird ständig erweitert. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Falls Sie einen Begriff vermissen oder eine Frage haben, senden Sie uns bitte eine Mail an m.kindt@dlg.org.
Schraubverschluss
Siehe unter Drehverschluss.
Schwarze Johannisbeere
Typische Duft- und Geschmacksnote von Cabernet Sauvignon- und Sauvignon-blanc-Weinen.
Schwarzriesling
Eine Rebsorte (auch Müllerrebe und Pinot Meunier genannt), die trotz des Namens nicht mit dem Riesling verwandt ist. Vermutlich schon vor vier Jahrhunderten ausgelesene, stark behaarte Mutation des Blauen Spätburgunders. Nach neuesten genetischen Untersuchungen entstand durch eine Kreuzung des Schwarzieslings mit dem Traminer die Burgunderlinie. Der Schwarzriesling wird zur Rotwein Produktion, als Bestandteil von Champagner oder in Württemberg als Bestandteil für Schillerwein verwendet.
Schwefeldioxid (SO2)
Siehe unter Schwefel.
Schwefeln
Das älteste Konservierungsmittel für Wein ist Schwefel. Die Zugabe von Schwefel im Wein nennt man ‚schwefeln‘ Schwefeldioxid inaktiviert oder tötet Bakterien ab und ist für die Weinbereitung notwendig. Schwefel findet Verwendung bei der Sterilisation von Holzfässern, dem Schutz der Reben (z.b. vor Mehltau) und beim Stoppen der Gärung sowie der Konservieren des Weins.
Schwer
Positive Beschreibung eines Weines, der einen hohen Alkohol-Gehalt (in der Regel über 13% vol) besitzt und einen vollen Körper aufweist.
Schwips
In Österreich und Deutschland gebräuchliche Bezeichnung für einen beschwingten Zustand nach mäßigem Alkohol-Genuss, auch als „kleiner Rausch“ beschrieben.
Schwund
Verdunstung von Wein in Holzfässern bzw. bei längerer Lagerung von Weinflaschen. Auch romantisch als „Der Anteil der Engel“ beschrieben.
Sekt
In Deutschland hergestellter Schaumwein, der durch Flaschen- oder Tankgärung erzeugt wird.
Sekt-Dosage
Mischung aus Wein und Zucker oder Most, die Schaumwein zugesetzt wird, um die zweite Gärung einzuleiten, oder bei der Versanddosage nach dem degorgieren den Süßegrad zu erhöhen. Vgl. chaptalisieren.
Zugesetzt werdeb darf:
Bei „extra brut“ oder „extra herb“: 0 und 6 g je Liter,
bei „brut“ oder „herb“ bis zu 15 g je Liter,
bei „etxra trocken“: zwischen 12 und 20 g je Liter,
bei „trocken“: zwischen 17 und 35 g je Liter,
bei „halbtrocken“: zwischen 33 und 50 g je Liter
und bei „süß“: mehr als 50 g je Liter .