Weinglossar
Dieses Glossar wird ständig erweitert. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Falls Sie einen Begriff vermissen oder eine Frage haben, senden Sie uns bitte eine Mail an m.kindt@dlg.org.
Straußwirtschaft
Temporäre Weinwirtschaft. Winzer bewirten auf ihrem Gelände Gäste mit Wein und lokalen Spezialitäten. In bestimmten Regionen auch als Besenwirtschaft, Buschenschank, Heuriger bezeichnet.
Strohwein
Wein, der ganz oder zum Teil aus Trauben bereitet wird, die nach der Lese, vor dem Abpressen auf Strohmatten in der Sonne oder auch Schilf (daher auch Schilfwein) getrocknet werden, um den Zuckergehalt der Beeren zu erhöhen. Dieses Verfahren ist in Deutschland verboten.
Stückfass
Das Stückfass misst grundsätzlich 1200 Liter und wird auch als Fuder bezeichnet. Es wird traditionell an der Mosel, im Rheingau, der Pfalz und Rheinhessen verwendet. Je nach Region kann sich das Fassungsvermögen des Stückfasses unterscheiden. Siehe auch Fass.
Süffig
Umgangssprachliche Bezeichnung für zumeist einen Wein mit deutlichem Restzucker, ohne vordergründige Säure, leicht, frisch und gut trinkbar. Ein Wein der den „Suff“ erleichtert.
Sur lie
Bezeichnung für Weißweine die auf der Hefe gelagert und dann direkt von der Hefe abgezogen und abgefüllt werden. Solche Weine haben einen leichten, sehr angenehmen Hefegeschmack und perlen ganz leicht.
Süß
Die Geschmacksempfindung „süß“ wird auf der vorderen Zungenhälfte wahrgenommen und im Wein vor allem durch die eine höhere Restsüße ausgelöst. Auch Fruchtaromen und Alkohol können eine süßen Eindruck erwecken. Andere Geschmackswahrnehmungen sind: bitter, salzig, sauer und umami.
Süßer Wein
Süße oder edelsüße Weine enthalten einen sehr hohen Gehalt an Restzucker, der mindestens 45 g/l betragen muss, und zeichnen sich zudem durch einen moderaten Alkoholgehalt aus. Sie werden gerne als Dessertweine getrunken. Siehe auch pappig.
Süßreserve
Zur Süßung von Qualitätswein darf in Deutschland ausschließlich Süßreserve verwendet werden. Die Süßreserve ist ein Traubenmost, dem unmittelbar nach der Kelterung die Hefen entzogen wurden. Dadurch findet keine alkoholische Gärung statt und der Traubenzucker bleibt vollständig erhalten. Kurz vor der Abfüllung kann einem durchgegorenen Wein diese Süßreserve wieder hinzugegeben werden. Je nach Menge entsteht ein halbtrockener, ein lieblicher oder süßer Wein. Die in Deutschland bei Qualitäts- und Prädikatsweinen erlaubte Praxis ist in vielen anderen Weinbauländern verboten. (In Deutschland sind die Trauben klimabedingt nicht so süß, wie in anderen Weinbauländern.)
Süßwurm
Der Süßwurm ist in warmen Jahren und unter günstigen Bedingungen die dritte Raupen-Generation des Bekreuzten Traubenwicklers (Mitte September/Anfang Oktober).
Syrah
siehe Shiraz.