Weinglossar
Dieses Glossar wird ständig erweitert. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Falls Sie einen Begriff vermissen oder eine Frage haben, senden Sie uns bitte eine Mail an m.kindt@dlg.org.
Trocken
Ein klassischer trockener Wein besitzt wenig Restsüße, der Zuckergehalt darf dabei 4 g/l nicht überschreiten. Trockene Wein dürfen trotzdem 9 g Zucker pro Liter enthalten, jedoch nur wenn der Säuregehalt dabei 2 g/l niedriger als der Zuckergehalt ist. Trockene Weine sind säurebetonter.
Die Geschmacksrichtung „trocken“ bei Schaumweinen unterscheidet sich vom Wein. Bei trockenen Schaumweinen darf der Restzuckergehalt bei 17 bis 32 g/l liegen. Aufgrund der Perlage nimmt man einen trockenen Schaumwein aber herber wahr als einen Wein mit ähnlicher Restsüße.
Trockenbeerenauslese
Das höchste Prädikat unter den Qualitätsweinen. Trockenbeerenauslesen werden aus ausgesuchten, von Botrytis bewachsenen, eingeschrumpften Trauben gekeltert, bei denen wegen des Wasserverlustes durch die poröse Beerenhaut Zucker und andere Inhaltsstoffe hochkonzentriert sind. Diese Trauben dürfen nicht maschinell geerntet werden, sondern müssen sorgfältig per Handlese ausgelesen werden.
Trockenzuckerung
Zugabe von trockenem Zucker (Saccharose) zum Most um eine Alkohol-Erhöhung zu erreichen. Siehe dazu unter Anreichern.
Trollinger
Rebsorte, die ursprünglich aus Südtirol stammt und dort auch als „Tiroler“ bzw. „Tirolinger“ bezeichnet wird. Typisches deutsches Anbaugebiet ist Württemberg. Der Trollinger ist, nach dem Spätburgunder und Portugieser, von der Rebfläche her die bedeutendste Rotweinrebe. Der Wein hat eine hellrote Farbe, ein fruchtiges Bukett und sollte jung getrunken werden.
Tropfbewässerung
Siehe unter Bewässerung.