Jungwein

23. Oktober 2015

Gemäß EU-Weinmarktordung bezeichnet der Jungwein einen Wein, dessen alkoholische Gärung noch nicht beendet und der noch nicht von seiner Hefe getrennt wurde, das heißt er ist noch nicht geklärt. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden fallweise aber auch „junge Weine“ des laufenden Jahrganges oder bestimmte Weine für den raschen Verbrauch so bezeichnet.
Der Jungwein ist bekannt für seine Spritzigkeit. In Österreich ist er auch unter dem Namen Heuriger anzutreffen, in Frankreich heißt er Nouveau und in Italien Novello. Die Vorstufe zum Jungwein ist der Neue Wein.

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