Koscherer Wein
23. Oktober 2015
Der Wein-Genuss spielt im jüdischen Leben bei allen Festen eine bedeutende, rituelle Rolle. So muss der Wein nach genauen Vorschriften erzeugt werden:
Die Trauben werden erst ab dem 4. Jahr nach dem Pflanzen der Rebstöcke geerntet. Es gibt eine Zweimonatsfrist vor der Ernte, während der nicht mehr organisch gedüngt werden darf. Alle Geräte, die zur Ernte oder Verarbeitung der Trauben dienen sollen, werden ebenso wie sowie das Silo unter der Aufsicht von Rabbinern gesäubert. Enzyme und Bakterien dürfen nicht zugefügt werden. Nur die auf der Schale befindlichen Bakterien bringen die Fermentation in Gang. Bestimmte Schönungsmittel sind beim Vinifizieren nicht erlaubt. Flaschen dürfen nicht mehrmals gefüllt werden. Im 7. Jahr (Schabbatjahr) werden keine Trauben geerntet, da die Rebstöcke sich dann organisch regenerieren sollen. Ein Prozent der Weinerzeugung wird zugunsten der Armen abgegeben und darf nicht zum Verkauf kommen. Alle Arbeitsgänge müssen in Übereinstimmung mit den Geboten der Halacha (jüd. Religionsgesetz) ausgeführt werden, wie unter anderem keine Arbeit am Schabbat oder das Verbot von anderen Pflanzen im Weinberg (Verbot der Mischkulturen). Seit 1996 gibt es auch deutschen koscheren Wein „Nagila“. Ein Rotwein (Dornfelder) und ein Weißwein (Rivaner) beim Weingut Herbert Schenkel in Schwabenheim, Rheinhessen