Süßreserve

19. Oktober 2015

Zur Süßung von Qualitätswein darf in Deutschland ausschließlich Süßreserve verwendet werden. Die Süßreserve ist ein Traubenmost, dem unmittelbar nach der Kelterung die Hefen entzogen wurden. Dadurch findet keine alkoholische Gärung statt und der Traubenzucker bleibt vollständig erhalten. Kurz vor der Abfüllung kann einem durchgegorenen Wein diese Süßreserve wieder hinzugegeben werden. Je nach Menge entsteht ein halbtrockener, ein lieblicher oder süßer Wein. Die in Deutschland bei Qualitäts- und Prädikatsweinen erlaubte Praxis ist in vielen anderen Weinbauländern verboten. (In Deutschland sind die Trauben klimabedingt nicht so süß, wie in anderen Weinbauländern.)

Letzte Beiträge